COVID-19 II – Wann sollte ich mich testen lassen?

Da auch die Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 1. März 2023 aufgehoben wurde, werden keinerlei präventive Tests mehr finanziert. Hierunter fallen die Bestätigungsdiagnostik nachdem Sie einen positiven PoC-Antigentest oder Selbsttest durchgeführt haben, PCR-Tests vor einer stationären Aufnahme im Krankenhaus, Rehaeinrichtung, Pflegeheim oder vor ambulanten Operationen - auch wenn diese Tests weiter von den Einrichtungen vor einer Aufnahme oder Behandlung gefordert werden sollten. Ebenfalls entfallen die Test- und Genesenenzertifikate.

Wenn Sie abklärungsbedürftige Erkältungssymptome haben, nehmen Sie bitte mit uns telefonisch oder per email Kontakt auf, damit wir Sie in unserer täglich ab 12.00 Uhr stattfindenden Infektionssprechstunde einplanen können. Sollte bei Ihnen aufgrund der Symptome eine Erregerdiagnostik im Rahmen der ärztlichen Konsultation sinnvoll sein, kann auch weiterhin eine Laboruntersuchung (i.d.R. PCR) auf das SARS CoV2 Virus oder ggf. andere Erreger als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

  

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