COVID-19 - Grundregeln in der Praxis

Aufgrund der stabilisierten epidemiologischen Lage sind zum 1. März 2023 fast alle im Rahmen der Coronaschutzverordnung noch verbliebenen Test- und Maskenpflichten ausgelaufen. 

Lediglich für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen soll weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 7. April 2023.

 

Hier ein paar wichtige Grundregeln, mit denen Sie unsere Arbeit mit Ihnen erleichtern können (Stand 1.03.23):

1.

Wenn Sie Erkältungssymptome haben, kommen Sie bitte nicht ohne Termin in die Praxis, sondern nehmen Sie per Telefon oder E-Mail Kontakt auf, damit wir Ihnen eine Termin in unserer täglichen Infektsprechstunde ab 12.00 Uhr vergeben können.

2.

Zur Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit, bitten wir Sie, sich am Telefon so kurz wie möglich zu fassen. Nutzen sie, wenn möglich, die Kontaktaufnahme per E-Mail, damit wir Sie zurückrufen können

3.

Bitte tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes in der Praxis eine FFP 2 Maske.

4.

Wenn möglich, halten Sie mind. 1,5 m Abstand zu anderen Patientinnen und Patienten (bewegen Sie sich so wenig wie möglich in der Praxis hin und her)

5.

Kommen Sie bitte pünktlich, v.a. nicht zu früh. Falls sie länger warten müssen, machen Sie, wenn möglich, nach Rücksprache mit unseren Mitarbeiterinnen lieber noch einen kleinen Spaziergang

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