Aufgrund der stabilisierten epidemiologischen Lage sind zum 1. März 2023 fast alle im Rahmen der Coronaschutzverordnung noch verbliebenen Test- und Maskenpflichten ausgelaufen.
Lediglich für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen soll weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 7. April 2023.
Hier ein paar wichtige Grundregeln, mit denen Sie unsere Arbeit mit Ihnen erleichtern können (Stand 1.03.23):