Aufgrund der stabilisierten epidemiologischen Lage sind alle im Rahmen der Coronaschutzverordnung noch verbliebenen Test- und Maskenpflichten ausgelaufen.
Unabhängig davon sollten Sie während des Besuches der Praxis zum Schutz von Mitpatient*innen und des Praxispersonals bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung (Atemwegsbeschwerden, Durchfall) einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2) tragen.
Hier ein paar wichtige Grundregeln, mit denen Sie unsere Arbeit mit Ihnen erleichtern können (Stand 1.03.23):